Hygieneordnung des TSC Balance Berlin e.V.

(Stand 01.04.2022)

Hygieneverordnung
für den Trainingsbetrieb im TSC Balance Berlin e.V.

Der Berliner Senat hat am 29.03.2022 die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die die bisher gültige Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung ablöst und ab 01.04.22 gültig wird. Dadurch ist das Tanztraining im TSC Balance Berlin e. V. wieder für alle Mitglieder ohne Impf-/ Genesenen- bzw. Testnachweis möglich.

Trotzdem sind wir weiterhin bestrebt, uns selbst und andere nicht durch leichtfertiges Verhalten einem potenziellen oder tatsächlichen gesundheitlichen Risiko aussetzen.

Jedes Mitglied/jeder Trainingsteilnehmer im TSC Balance Berlin e. V. hat daher vor Aufnahme des Trainings die Regelungen des Landes Berlin, des Landestanzsportverbandes Berlin sowie folgende Mindestregelungen des TSC Balance e. V. zur Kenntnis zu nehmen, zu bestätigen und sich dementsprechend zu verhalten.

Voraussetzungen zur Trainingsteilnahme 

Teilnahme am Training und Einteilung der Trainingsgruppen werden durch den Vereinsvorstand gesteuert. Auch das „freie Training“ ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Sämtliche Trainingsanmeldungen erfolgen jeweils über easyVerein. Ein unangemeldetes, spontanes Trainieren ist bis auf Weiteres nicht möglich. Die Teilnahme am Training, die Trainingsgruppen sowie deren maximale Teilnehmerzahl sind in easyVerein hinterlegt.

Nicht am Training teilnehmen dürfen:

-Personen mit Erkältungssymptomen bzw. typischen Symptomen einer möglichen Corona-Infektion (z.B. Geruchs- und Geschmacksverlust) bzw. mit positivem Schnell- oder PCR-Test

-Personen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen (es gelten die aktuellen Quarantäne-Richtlinien des RKI, siehe hierzu: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html)

Trainingsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Regelungen oder Vorgaben halten, können vom jeweils Trainingsleitenden oder Vorstand ermahnt und ggf. unmittelbar vom Training ausgeschlossen werden.

Aufenthalt in der Trainingsstätte

  • Die Anreise zum Training hat pünktlich zu erfolgen, um Wartezeiten vor dem Training möglichst zu reduzieren;
  • Der geregelte Eingang zu den Trainingsräumen erfolgt über den Flur und den hinteren Trainingsraumeingang. Der Ausgang erfolgt über die vordere Tür. Den Hinweisschildern ist Folge zu leisten;
  • Die Trainingsstätte ist nach Abschluss des Trainings möglichst zügig zu verlassen.

Hygiene 

  • Es gelten die allgemeinen AHA+L-Regeln. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung ist in allen Bereichen der Trainingsstätte (z. B. Treppenhaus, Flur, Waschräume, Küche) weiterhin erlaubt und insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, auch unbedingt empfohlen.
  • Vor dem Betreten und beim Verlassen der Trainingsstätte sollten die Hände mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel desinfiziert oder mindestens 30 Sekunden lang gewaschen werden;
  • Der Aufenthalt in den Umkleiden orientiert sich an den allgemeinen AHA+L-Regeln und soll so kurz wie möglich gehalten werden; 
  • Zur Durchlüftung sollen die Fenster während des Trainings permanent zumindest in Kippstellung geöffnet sein. Wann immer möglich, ist durch komplettes Öffnen der Fenster für eine Stoß-Lüftung zu sorgen; das Lüften während der Hygienepausen ist im Lüftungsprotokoll zu vermerken;
  • Die im Trainingsplan vorgegebenen Hygienepausen sind einzuhalten und die AHA+L-Regeln dabei zu wahren. 
  • Bei Einsatz von Sportgeräten ist nur mit persönlichen Geräten zu trainieren;
  • Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen zu benutzen;
  • Die Niesetikette ist einzuhalten (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, nicht in die Hand). Benutzte Taschentücher sind im Mülleimer mit Deckel zu entsorgen;
  • Berührungen im Gesicht sind möglichst zu vermeiden;
  • Nach Abschluss des Trainings sind Kontaktflächen, wie Türklinken, Fenstergriffe und Ballettstange, zu desinfizieren und für eine gute Durchlüftung zu sorgen.

Zuwiderhandlungen

Wird gegen die Hygienevorschriften verstoßen, kann (vom Trainer oder Vorstand) ein Ausschluss vom Training oder auch der generelle Zutritt zu den Räumlichkeiten vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum ausgesprochen werden.